Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Angebote unserer Sozialstation. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 09372 10960 an. Wir beraten Sie gerne – auch anonym. Alle Ihre Informationen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Pflege – Beratung – Schulung – Dienstleistung
Grundpflege
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Grundpflege
Körperpflege
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Blasen- und Darmentleerung
- und anderes mehr
Mobilität
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- und anderes mehr
Ernährung
Hierzu gehört:
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Verabreichung von Sondennahrung
- und anderes mehr
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Hierzu gehört:
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierungsmöglichkeiten
- Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrer Pflegestufe.
- Private Kostenübernahme
Behandlungspflege
Voraussetzung
Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von KompressionsstrümpfenAbsaugen der Atemwege
- Katheterversorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
- Versorgung von PEG-Sonden
- Versorgung von Patienten mit Port-Kathetern
- und anderes mehr
Finanzierung
- Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen.
- Seit dem 01.01.2004 berechnet Ihnen die Krankenkasse 10 € pro ausgestellte Verordnung.
- Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung.
- Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt.
- Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistung in Anspruch nehmen.
Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierung
- Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrer Pflegestufe.
- Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.
Beratungsbesuch
Vorgeschriebener Beratungsbesuch
Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchzuführen. Bei Pflegestufe I und II ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegestufe III ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich. Auch bei Pflegestufe 0 kann der Beratungsbesuch einmal halbjährlich abgerufen werden.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Essen auf Rädern
(2 Alternativen)
Essen auf Rädern bieten wir nicht selber an. Wir vermitteln Ihnen gerne einen zuverlässigen Anbieter.
Rufen Sie uns einfach an.
Der Malteser-Hilfsdienst als Kooperationspartner des Caritasverbandes Würzburg bringt Ihnen nach Auftragserteilung durch unsere Sozialstation Ihr Essen gern nach Hause.
Hausnotruf
Immer mehr alte Menschen bleiben heute auch bei Pflegebedüftigkeit oder Betreuungsbedarf zu Hause – ob mit oder ohne pflegende Angehörige. Durch die Installation eines Hausnotrufsystems* stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit auf Knopfdruck Hilfe anfordern können. Es besteht die Möglichkeit, dass die Pflegekasse hierfür die Kosten übernimmt. Rufen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie gerne.
Hauskrankenpflegekurs
Wir bieten pflegenden Angehörigen und Interessierten in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse einen kostenlosen Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege an. Praktische Übungen, Informationen und die Auseinandersetzung mit z.B. Leid, Überlastung, Zorn und Sterben sowie Beratungen bilden unter anderem die Inhalte des Kurses. Die Teilnahme vermittelt pflegenden Angehörigen nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch das Gefühl, nicht ganz allein mit einer schweren Lebensbürde zu sein.
Ehemalige Teilnehmer bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich dieses Kursangebot für sie war. Manche treffen sich sogar privat weiter und schaffen es, eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige aufzubauen.
Sollten Sie für die Dauer des Kurses eine Ersatzpflegekraft für die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Aktuelle Termine für unser Kursangebot finden Sie unter Veranstaltungen bzw. Sie können sie telefonisch erfragen.
Häusliche Schulung
Häusliche Schulung
Wir bieten Ihnen eine individuelle Pflegeschulung zu Hause vor Ort an. So kann jeweils auf die unterschiedlichen Gegebenheiten, Erfordernisse, Bedürfnisse und Besonderheiten im persönlichen Umfeld eingegangen werden. Es kann praktisch gezeigt, geübt und mit der pflegebedürftigen und pflegenden Person mit Ihnen gemeinsam nach geeigneten Möglichkeiten gesucht werden. Die Pflegekassen übernehmen hierfür die Kosten.
Entlastung pflegender Angehöriger
Waren Sie als pflegender Angehöriger schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten?
Der Gesetzgeber hat für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.
Wir haben das entsprechende Angebot für Sie!
Sie haben die Möglichkeit, bei uns eine erfahrene und kompetente Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, die Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes! Bei Interesse und Rückfragen und für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung rufen Sie uns an.
Familienpflege
Was ist Familienpflege?
Familienpflege ist ein Angebot für Familien, die kompetente Unterstützung in einer Krisensituation benötigen. Es beinhaltet das Betreuen der Kinder, die Organisation des Haushaltes, sowie die Pflege und Versorgung kranker oder behinderter Familienangehöriger.
Wann besteht Anspruch auf eine Familienpflegerin?
Anspruch auf Familienpflege besteht, wenn
- die Weiterführung des Haushalts durch die haushaltsführende Person nicht möglich ist (z.B. aufgrund von Krankheit, stationärem Aufenthalt) und
- ein Kind unter zwölf Jahren in der Familie lebt oder
- ein Familienmitglied behindert ist.
Demnach haben Sie Anspruch auf Familienpflege bei
- akuter oder chronischer Erkrankungen der Mutter
- Risikoschwangerschaft
- ambulanter oder stationärer Entbindung
- Suchterkrankung eines Elternteils
- Tod eines Elternteils
- Kuraufenthalt der Mutter
- Krankenhausaufenthalt der Mutter oder stationärer Aufnahme eines Kindes in der Klinik
Je nachdem, in welcher Krankenkasse Sie versichert sind, kann es Unterschiede bei der Leistungsgewährung geben.
Wer finanziert Familienpflege?
Die Kosten für die Familienpflege werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Als Versicherter müssen Sie 10% der entstehenden Kosten je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme selbst tragen. Das heisst: Pro Kalendertag der Inanspruchnahme werden von den Krankenkassen mindestens 5, höchstens jedoch 10 Euro pro Tag als Zuzahlung verlangt.
Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronischen Kranken beträgt die Grenze 1%. Das heisst: Als Versicherter müssen Sie höchstens Zuzahlungen in Höhe von 1 bzw. 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen leisten.
Wenn Sie Unterstützung durch eine Familienpflegerin benötigen, wenden Sie sich einfach an uns. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.
Beratung
Kostenlose Beratung
Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, die häusliche Pflege für einen nahe stehenden Menschen zu übernehmen? Oder Sie interessieren sich für Pflege und wollen sich mit der Vorstellung, eines Tages zu pflegen, auseinandersetzen?
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne. Ihrem Bedarf entsprechend halten wir verschiedene Beratungsangebote vor, die Ihre Krankenkasse für Sie übernimmt:
1. Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege
Wir bieten pflegenden Angehörigen und Interessierten in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse einen kostenlosen Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege an. Praktische Übungen, Informationen und die Auseinandersetzung mit z.B. Leid, Überlastung, Zorn und Sterben sowie Beratungen bilden unter anderem die Inhalte des Kurses. Die Teilnahme vermittelt pflegenden Angehörigen nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch das Gefühl, nicht ganz allein mit einer schweren Lebensbürde zu sein. Ehemalige Teilnehmer bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich dieses Kursangebot für sie war. Manche treffen sich sogar privat weiter und schaffen es, eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige aufzubauen.
Sollten Sie für die Dauer des Kurses eine Ersatzpflegekraft für die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
2. Beratung zuhause
Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege, bieten wir Ihnen auch eine Schulung und Beratung direkt bei Ihnen zuhause an. Vorteil der Schulung in der Häuslichkeit ist die zielgerichtete Beratung in Ihrer individuellen Pflegesituation. So können beispielsweise spezielle Pflegetätigkeiten gezeigt und der Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln geübt werden. Die Schulung und Beratung orientiert sich ausschließlich an Ihrem Bedarf. Sie erhalten zudem eine Infomappe mit einem Protokoll der durchgeführten Schulung und individuell zusammengestellte Informationen.
3. Beratung in der Station
Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege und der Beratung vor Ort, bieten wir Ihnen auch eine Beratung in der Sozialstation an. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.