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Veranstaltung – Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat ein Umdenken in der Pflege begonnen. Mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Entlastung und Sicherheit für pflegende Angehörige und mehr Zeit für Pflegekräfte - die Neuerungen kommen im Alltag an. Wir informieren Sie hierüber am kommenden Donnerstag, den 26. Januar 2017 im Veitshöchheimer Rathaus-Sitzungssaal, der Beginn ist gegen 19:00 Uhr. Unsere Leitgedanken sind: Diskussion, Information, Meinung, Einschätzung, Argumente, Fakten, Erwartungen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Impuls: Verena Ehrenfels (Pflegedienstleitung der örtlichen Caritas-Sozialstation)
Es is eine Veranstaltung des Arbeitnehmer-Bildungsvereins


Die Neuerungen hier für Sie zusammengefasst:

1. Pflegebedürftigkeit neu definiert

Die Pflegestärkungsgesetze leiten ein Umdenken in der Pflege ein. So werden seit Jahresanfang neben körperlichen auch geistige und seelische Beeinträchtigungen bei der Begutachtung gleichberechtigt berücksichtigt.

2. Fünf neue Pflegegrade

Aus drei Pflegestufen sind zum 1. Januar 2017 fünf neue Pflegegrade geworden. Der Vorteil: Die Begutachtung führt zukünftig zu einer genaueren Einstufung und berücksichtigt viel umfassender als bisher die Beeinträchtigungen der Menschen in allen pflegerelevanten Lebensbereichen.

3. Höheres Pflegegeld

Für alle zu Hause betreuten Pflegebedürftigen wurde das Pflegegeld am 1.1.2015 erhöht.

4. Mehr Geld für Pflegehilfsmittel

Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhe zur Verfügung.

5. Höher Zuschüsse für Umbauten

Bis zu 4.000 Euro können beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung.

6. Weniger Anträge

Für Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Duschstühle sind seit dem 1.1.2017 keine Anträge mehr nötig – vorausgesetzt, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt diese in seinen Gutachten.

7. Höhere Pflegesachleistungen

Für alle Pflegebedürftigen sind am 1.1.2015 die Ansprüche auf Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege gestiegen.

8. Ausbau der Tages- und Nachtpflege

Für die Tages- und Nachtpflege steht deutlich mehr Geld zur Verfügung. Sie werden nicht mehr mit Geld und Sachleistungen verrechnet.

9. Ausweitung der Kurzzeitpflege

Bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege sind im Jahr möglich.

10. Angebote zur Unterstützung im Alltag

Seit dem 1.1.2017 können alle Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Damit können Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden.

11. Förderung betreuter Wohngruppen

Auch für Wohngruppen gibt es Vorteile. Für die Gründung einer WG sowie für Maßnahmen für den Wohnungsumbau gibt es eine Anschubfinanzierung. Pflegebedürftige er halten zudem einen monatlichen Wohngruppenzuschlag.

12. Höher Leistungsbeiträge

Für alle Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege wurden am 1.1.2015 die Leistungsbeträge angehoben.

13. Neuerungen bei den Eigenanteilen

Seit dem 1.1.2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil. Das heißt: Es gibt innerhalb ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied mehr bei den pflegebedingten Eigenanteilen der Bewohnerinnen und Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

14. Mehr Betreuungsangebote

Mehr Zeit für Spaziergänge oder Vorlesen – seit 1.1.2017 kommen zusätzliche Betreuungsangebote allen stationär Gepflegten zugute.

15. Verbesserte Pflege zu Hause

Angehörigen steht über die Pflegekasse ein kostenloser Pflegekurs zu. Außerdem haben sie oder weitere Personen Anspruch auf Pflegeberatung – mit oder ohne Beteiligung der pflegebedürftigen Person. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis der pflegebedürftigen Person.

16. Mehr Auszeiten

Pflegende Angehörige können jetzt bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen (Verhinderungspflege).

17. Freistellung vom Beruf

Wer pflegt und berufstätig ist, kann bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (Pflegeunterstützungsgeld) und bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren (Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz).

18. Bessere soziale Absicherung

Seit dem 1.1.2017 erhalten mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge. Auch der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert sich.

19. Einfachere Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation in Pflegeeinrichtungen wird vereinfacht. Pflegekräften bleibt mehr Zeit für die Pflege.

20. Zusätzliche Betreuungskräfte

Zusätzliche Betreuungskräfte erleichtern den Alltag in der Pflege – sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Fachkräfte. Die Pflegestärkungsgesetze haben es ermöglicht, dass sich in der stationären Pflege mittlerweile 48.000 Frauen und Männer darum kümmern.

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